Das sagt die Presse

Großplakat erlaubt
Gemeinderat billigt Ausnahme von der Regel

Kirchheim - An der Westfassade des Gebäudes Räterstraße 18 darf drei Mal im Jahr für 14 Tage ein fünf mal vier Meter großes Werbeplakat aufgehängt werden. Das hat der Bauausschuss einstimmig beschlossen. Die Genehmigung ist zunächst auf ein Jahr begrenzt.
Geworben wird für "Essen im Dunkeln", das vom Veranstalter in mehreren Hotels durchgeführt wird. Zu den Terminen im Räter-Hotel soll in unmittelbarer Nähe ein Plakat darauf aufmerksam machen. Der gewählte Standort liegt gegenüber dem Hotel an der Westfassade der Dependance oberhalb des Eingangs zur Bar "Magoo". Laut Bebauungsplan sind dort Werbeanlagen nur bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Das Plakat soll jedoch auf Höhe des Dachgeschosses befestigt werden.
Die Verwaltung befürwortete eine isolierte Befreiung. Zum einen sei das Vorhaben zeitlich begrenzt. Zum anderen müsse das Hotel aufgrund der wirtschaftlichen Lage alle denkbaren Umsatzmöglichkeiten wahrnehmen. Der Ausschuss schloss sich dieser Meinung an. "Normal bin ich kein Freund von solchen Aktionen", erklärte Dagmar Wieching (LWK). Doch hier liege eine gute Begründung vor. Außerdem handele es sich um einen Einzelfall.
Marcel Prohaska (SPD) hatte auch nichts gegen das konkrete Vorhaben einzuwenden, hegte jedoch Zweifel, "wie isoliert und temporär das dann bei anderen Anträgen ist". Bauamtsleiter Robert G. König verwies auf das Planungsrecht der Gemeinde, jeden Fall einzeln zu betrachten. Wie der Gemeinderat bei ähnlichen Fällen mit moralischem Druck umgehe, sei natürlich eine andere Frage. Im vorliegenden Fall handele es sich jedenfalls durch die zurückgesetzte Wand um eine unauffällige Stelle. Und die Aktion finde nur drei Mal im Jahr statt. Auf Vorschlag von Hubert Rufinatscher (VFW) begrenzten die Räte ihre Zustimmung auf ein Jahr.